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EUDI-Wallet und d-you: Was Versicherer bis Ende 2027 vorbereiten müssen

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Ab dem 24. Dezember 2027 müssen Versicherer die EUDI-Wallet als Mittel zur Identifizierung und Authentifizierung akzeptieren (Art. 5f eIDAS 2.0, Verordnung (EU) 2024/1183). In Deutschland wird dafür die d-you App angeboten.

Was zunächst nach einer weiteren Pflichtübung klingt, kann auch neue Möglichkeiten in der Kundenbeziehung eröffnen.

In unserem Fachbeitrag im Handelsblatt zeigen Marc Eichborn und Burkhard Böbel, worauf es jetzt ankommt:

  • Welche drei Voraussetzungen Versicherer schaffen müssen: ein klarer Anwendungsfall, die Rolle als vertrauende Stelle (Relying Party) und eine technische Anbindung
  • Warum sich EUDI-Wallet und Geldwäscheverordnung AMLR gemeinsam denken lassen
  • Welche Anwendungsfälle am stärksten sind: Identitätsprüfung beim Vertragsabschluss, verifizierte Attributnachweise bei Antrag und Schaden sowie die qualifizierte elektronische Signatur

Unser Fazit: Die EUDI-Wallet ist für Versicherer kein isoliertes Compliance-Thema. Wer früh klärt, welche Prozesse betroffen sind bzw. komfortabler gemacht werden können, erfüllt die Pflicht mit überschaubarem Aufwand und kann bei steigender Kundenakzeptanz schnell skalieren.

Artikel im Handelsblatt lesen → https://www.handelsblatt.com/adv/finanzen/3a-digitale-identitaet-in-der-versicherungswirtschaft/100259278.html

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